Spielplatzprüfungen
nach DIN 1176

Wir führen fachgerechte, normkonforme und rechtssichere Prüfungen für Spielplätze durch – zuverlässig, dokumentiert
und praxisnah.

Spielplätze unterliegen hohen Sicherheitsanforderungen. Als Betreiber tragen Sie die Verantwortung für den sicheren Zustand Ihrer Anlagen.
Wir unterstützen Sie bei allen Prüfungen im laufenden Betrieb sowie bei der Erstabnahme neuer Spielplatzanlagen und einzelner Spielgeräte.

Jahreshaupt-
Inspektion

Visuelle
Kontrolle

Operative
Kontrolle


Jährliche Prüfung von Spielplätzen und Spielanlagen nach DIN 1176 mit vollständiger und klarer Dokumentation.


Regelmäßige Sichtprüfung zur schnellen Erkennung von Gefahrenquellen im laufenden Betrieb.


Detaillierte Prüfung zur frühzeitigen Erkennung von Verschleiß, Schäden und möglichen Mängeln.

Erst-
Abnahme​

Zugkraft-
Messung

Risiko-
Bewertungen


Sicherheitsprüfung neuer Spielplatzanlagen und Spielgeräte vor der Freigabe und Inbetriebnahme.


Überprüfung aller sicherheitsrelevanten Bauteile auf Standsicherheit unter definierter Belastung.


Sicherheitsprüfung von An- und Umbauten bestehender Spielplatzanlagen und Spielgeräte vor der Freigabe.

Ihr Vorteil

Regelmäßige Prüfungen sind entscheidend für die Betriebssicherheit von Spielplätzen und schützen Betreiber vor Haftungsrisiken.
Wir sorgen für nachvollziehbare, normgerechte und rechtssichere Prüfergebnisse – praxisnah und verständlich dokumentiert inkl.
konkreten Empfehlungen zur Mangelbehebung.


Sie möchten mehr über unsere Prüfleistungen erfahren oder direkt eine Prüfung anfragen?

FAQ – Häufige Fragen

Wie oft müssen Spielplätze geprüft werden?

Die Prüfintervalle richten sich nach DIN 1176.
In der Regel erfolgen regelmäßige visuelle und operative Kontrollen sowie eine jährliche Hauptinspektion.
• Visuelle Kontrolle: alle 1–2 Wochen im laufenden Betrieb
• Operative Kontrolle: monatlich bis quartalsweise
• Jahreshauptinspektion: einmal jährlich
• Erstabnahme: vor Inbetriebnahme neuer Spielplätze und Spielgeräte

Die Verantwortung liegt immer beim Betreiber der Spielanlage.
Wir unterstützen mit normkonformen Prüfungen und nachvollziehbarer Dokumentation.

Nach DIN 1176 für Spielgeräte, DIN 1177 für Fallschutzflächen sowie 18034 für Freiräume.

Mängel werden dokumentiert und mit konkreten Handlungsempfehlungen zur Behebung an Sie übergeben.

Ja, jede Prüfung wird nachvollziehbar dokumentiert und dient als rechtssicherer Nachweis.

Ja, neue Spielplatzanlagen oder einzelne Spielgeräte müssen vor Inbetriebnahme geprüft und freigegeben werden.

Zugkraftmessungen dienen der Überprüfung der Standfestigkeit von Einmastspielgeräten (z.B. Basketballkörbe).

Sicherheit für Betreiber von Spielplätzen

Sichern Sie sich eine fachgerechte und normkonforme Prüfung Ihrer Anlage nach DIN 1176 – zuverlässig und aus einer Hand.